Holland City Tours
Holland City Tours
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jede Person und jede Organisation, die mit Holland City Tours Geschäfte macht, stimmt den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Holland City Tours zu.

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

  • Auftragnehmer: Holland City Tours, das Unternehmen, das Führungen und damit verbundene Leistungen erbringt, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 89751736.
  • Auftraggeber: die Person oder Organisation, die eine Führung oder Leistung beim Auftragnehmer bucht.
  • Leistung: alle Führungen, Aktivitäten und sonstigen Leistungen, die der Auftragnehmer anbietet.
  • Vertrag: die Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen.

Artikel 2 – Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
  • Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 3 – Buchung und Zahlung

  • Eine Buchung ist erst verbindlich, nachdem der Auftragnehmer eine Bestätigung versandt hat.
  • Zahlungen sind gemäß den Anweisungen in der Buchungsbestätigung zu leisten.
  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Buchung bei Nichtzahlung zu stornieren.

Artikel 4 – Stornierung durch den Auftraggeber

Stornierungen sind schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

Für Führungen, die direkt über hollandcitytours.com gebucht wurden:

  • Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn der Führung: vollständige Rückerstattung (ausgenommen bereits entstandene Kosten).
  • Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn: der volle Betrag ist zu zahlen.

Für alle übrigen Buchungen (z. B. über Reisebüros, OTAs oder Dritte):

  • Stornierung bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Gesamtbetrags sind zu zahlen.
  • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn: der volle Betrag ist zu zahlen.

Artikel 5 – Stornierung durch den Auftragnehmer

  • Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Führung bei höherer Gewalt abzusagen (z. B. extreme Witterung, Gesundheitsrisiken).
  • In diesem Fall wird eine Alternative angeboten oder der volle Betrag erstattet.

Artikel 6 – Angebote

  • Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Annahmefrist genannt ist.
  • Angebote beruhen auf den Angaben des Auftraggebers, der dafür einsteht, dass alle wesentlichen Angaben richtig und vollständig sind.
  • Der Auftragnehmer ist an ein Angebot nicht gebunden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen musste, dass es einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
  • Angebote gelten nicht automatisch für künftige Leistungen.

Artikel 7 – Durchführung des Vertrags

  • Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt.
  • Der Auftragnehmer schuldet ein Bemühen, keinen Erfolg.
  • Soweit für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich, darf der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritte hinzuziehen.
  • Vereinbarte Fristen sind niemals Fixtermine, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.
  • Die Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 8 – Änderung des Auftrags

  • Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen, die nicht vorhersehbar waren und Mehraufwand verursachen, werden gesondert berechnet.
  • Verursachen unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers Mehraufwand, können auch dafür zusätzliche Kosten berechnet werden.
  • Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Parteien sie schriftlich angenommen haben.
  • Änderungen können zu einer längeren Lieferzeit führen.

Artikel 9 – Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Wird nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und schuldet die gesetzlichen (Handels-)Zinsen.
  • Sämtliche Beitreibungskosten, gerichtlich wie außergerichtlich, gehen zulasten des Auftraggebers, mindestens jedoch 40 EUR zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum einzureichen.
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen mit Beträgen zu verrechnen, die er dem Auftragnehmer schuldet.

Artikel 10 – Teilnahme und Verantwortung

  • Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, es sei denn, sie wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Artikel 11 – Datenschutz

  • Der Auftragnehmer achtet die Privatsphäre des Auftraggebers und verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Rechtsvorschriften.
  • Die Daten werden ausschließlich zur Erbringung der gebuchten Leistungen verwendet.

Artikel 12 – Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden und entgangenen Gewinns.
  • Die Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber für die betreffende Leistung gezahlt hat.
  • Bei Arrangements unter Beteiligung Dritter (z. B. Restaurants, Museen, Transport) gelten die Bedingungen dieser Dritten.

Artikel 13 – Beanstandungen

  • Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach der Führung schriftlich einzureichen.
  • Der Auftragnehmer antwortet innerhalb von 14 Tagen.

Artikel 14 – Anwendbares Recht

  • Auf diese Bedingungen ist niederländisches Recht anwendbar.
  • Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in den Niederlanden vorgelegt.

Artikel 15 – Landausflüge ab Cruise Port Rotterdam

  • Dieser Artikel gilt ausschließlich für die Landausflüge des Auftragnehmers ab Cruise Port Rotterdam, nämlich Delft & Kinderdijk, Delft & Royal Delft und den privaten Landausflug nach Maß. Er gilt neben den übrigen Artikeln und geht diesen bei Widersprüchen vor.
  • Rückkehr zum Schiff. Der Auftragnehmer plant jeden Landausflug rückwärts von der vom Auftraggeber angegebenen All-aboard-Zeit, einschließlich der Transferzeit in beide Richtungen und einer Sicherheitsreserve, in die nichts eingeplant wird, und arbeitet mit den tatsächlichen Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Schiffes statt mit den veröffentlichten.
  • Verpasst der Auftraggeber die Abfahrt des Schiffes wegen einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden Verzögerung, erstattet der Auftragnehmer den Landausflug vollständig und organisiert die Weiterreise des Auftraggebers zum nächsten Anlaufhafen des Schiffes, mit einem Beitrag von bis zu 100 EUR pro Person zu den Kosten dieser Weiterreise. Darüber hinausgehende Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung vom Auftraggeber verursacht wurde, auf einem Umstand außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers im Sinne von Artikel 5 beruht, oder das Schiff früher abgefahren ist als zu der All-aboard-Zeit, die dem Auftragnehmer bei der Buchung genannt wurde.
  • Wenn das Schiff Rotterdam nicht anläuft. Läuft das Schiff des Auftraggebers Rotterdam nicht an, gleich aus welchem Grund, einschließlich Wetter, eines ausgelassenen Hafens oder einer Routenänderung durch die Reederei, wählt der Auftraggeber zwischen der vollständigen Erstattung des Landausflugs einschließlich eines etwaigen Abholzuschlags und der kostenfreien Umbuchung auf einen anderen Termin, soweit verfügbar.
  • Für einen Anspruch nach dem vorstehenden Absatz legt der Auftraggeber die Mitteilung der Reederei oder einen Nachweis der aufgezeichneten Schiffsposition an diesem Tag vor. Ein anderer Nachweis ist nicht erforderlich, und es werden keine Bearbeitungsgebühren berechnet.
  • Beide Garantien in diesem Artikel gelten je Buchung und sind auf die in dieser Buchung genannten Personen beschränkt.

Unternehmensangaben

FirmennameHolland City Tours
Handelskammer (KVK)89751736
USt-IdNr.NL004760596B94

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